Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die kantonale Krankenversicherungsverordnung angepasst. Es handelt sich dabei um die Ausführungsbestimmungen zu einer vom Grossen Rat im Jahr 2020 beschlossenen Gesetzesänderung. Neu werden Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern in der Prämienverbilligung gleich behandelt wie verheiratete Paare. Zudem wird die Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs von jungen Erwachsenen vereinfacht. Das System der Verbilligung der Krankenkassenprämien wird dadurch fairer und leichter. Die Änderungen treten per 1. Januar 2022 in Kraft.
Seite teilen