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Teilrevisionen Baugesetzgebung

BauG-Revision (Änderungen BauG, BewD und BauV) tritt am 1. April 2023 in Kraft

Die vom Grossen Rat am 13. September 2022 beschlossenen Änderungen des Baugesetzes (BauG) und des Baubewilligungsdekrets (BewD) treten zusammen mit den nötigen Ausführungsbestimmungen in der Bauverordnung (BauV) am 1. April 2023 in Kraft.

  • Medienmitteilung vom 3. März 2023 des Regierungsrats: Am 1. April tritt die Baugesetzrevision in Kraft

  • Änderung Baugesetzgebung treten am 1. April 2023 in Kraft

  • BauG-Änderung vom 13.9.2022

  • BauV-Änderung vom 1.3.2023

  • BewD-Änderung vom 13.9.2022

Mit der Revision erfolgen einerseits Optimierungen beim Vorprüfungsverfahren für kommunale Pläne. Andererseits wird der Beizug der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) im Planungsverfahren eingeschränkt, wenn zuvor ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt wurde. Mit der vom Regierungsrat am 1. März 2023 genehmigten Änderung der BauV werden die anerkannten qualitätssichernden Verfahren und die Anforderungen an leistungsfähige örtliche Fachstellen zur Begutachtung von Bauvorhaben und Planungsgeschäften aus Sicht des Ortsbild- und Landschaftsschutzes festgelegt.

Der Regierungsrat hat die Revision (Änderungen BauG, BewD und BauV) auf den 1. April 2023 in Kraft gesetzt.

BauG-Revision 2021 betr. Optimierung Planungsverfahren (Massnahmen Kontaktgremium Planung) und Umsetzung Motion M 133-2019

Mit einer Anpassung der bernischen Baugesetzgebung soll das Verfahren für kommunale Pläne straffer und partnerschaftlicher gestaltet werden. Damit werden die Ende 2020 im «Kontaktgremium Planung» von der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) beschlossenen Massnahmen zur Optimierung der Verfahren für kommunale Pläne umgesetzt. Zudem wird mit der Vorlage der Beizug der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) angepasst, wie es die Motion 133-2019 verlangt. Die Anpassungen auf Gesetzes- und Dekretsstufe haben Änderungen in der Bauverordnung (BauV) zur Folge.

BauV-Änderung : Konsultation Oktober - Dezember 2022

Mit der Änderung der Bauverordnung (BauV) werden die nötigen Ausführungsbestimmungen zu den vom Grossen Rat in der Herbstsession 2022 beschlossenen Änderungen im BauG und im BewD erlassen. Zur BauV-Änderung findet von Mitte Oktober bis Mitte Dezember 2022 ein breites Konsultationsverfahren statt.

BauG-Revision 2021 (Änderung BauG und BewD)

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat in der Herbstsession 2022 die Änderung des Baugesetzes (BauG) und des Baubewilligungsdekrets (BewD) zur Optimierung des Verfahrens für kommunale Pläne und zur Umsetzung der Motion 133-2019 betr. OLK beschlossen.

Grosser Rat Herbstsession 2022

Vernehmlassungsverfahren zur BauG-Revision 2021 (Aug.-Nov. 2021)

Teilrevision Baugesetzgebung Elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahren eBUP

Inkrafttreten am 1. März 2022

Die Einführung der elektronischen Verfahren führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen. Das Baugesuch ist über eBau elektronisch auszufüllen und einzureichen. Weiterhin müssen die Pläne in Papierform in zwei Ausführungen mitgeliefert werden. Im Planerlassverfahren werden während einer Übergangsphase von fünf Jahren die Nutzungsplanungen der Gemeinden etappenweise in die elektronische Form via ePlan überführt. Damit werden nach der Übergangsphase alle Gemeinden über rechtskräftige elektronische Nutzungsplanungen verfügen.

Die wichtigsten Änderungen und Verfahrensfragen wurden in der BSIG-Information BSIG 7/721.0/32.6 vom 08.11.2021 publiziert Informationen zu eBau finden sich auf www.be.ch/projekt-ebau und zu ePlan auf www.be.ch/eplan

Änderung Baugesetz und Änderung Baubewilligungsdekret vom 3.12.2020

Änderung der Bauverordnung vom 22.09.2021

Beschluss Grosser Rat vom 03. Dezember 2020 (nur 1 Lesung)

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