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Baubewilligungsverfahren

Wann muss ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden und wer ist die zuständige Baubewilligungsbehörde? Für welchen Tatbestand braucht es eine Baubewilligung? Antworten auf diese Fragen gibt die kantonale Baugesetzgebung. Trozdem gibt es immer wieder Spezialfälle, zu denen die Antwort nicht einfach dem Gesetz entnommen werden kann.

Erste Ansprechperson für die Klärung Ihrer Fragen ist/sind der/die zuständige Sachbearbeitende/n der Gemeinde, in der das Bauvorhaben realisiert werden soll. Die Sachbearbeitenden des zuständigen Regierungsstatthalteramtes stehen ebenfalls beratend zur Verfügung.

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