Erläuterungen zur Baubewilligungspflicht und zum Baubewilligungsverfahren
Erste Anlaufstelle ist die Bauverwaltung der Standortgemeinde. Das AGR ist Auskunftsstelle für die Baubewilligungsbehörden. Das AGR gibt keine Auskunft an Privatpersonen, diese wenden sich an die zuständige Gemeinde.
Weitere Informationen finden Sie unter «Rechtliche Grundlagen» in der BSIG-Datenbank und unter Arbeitshilfen.
Seite teilen